Tuning

Änderungsabnahmen

Professionelle Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO – wir prüfen und bestätigen den fachgerechten Einbau Ihres Tunings rechtssicher und unkompliziert.
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Änderungsabnahmen

Egal ob sportliche Optik, mehr Leistung oder ein markanterer Sound: Veränderungen am Fahrzeug machen Spaß, lassen aber oft die Betriebserlaubnis erlöschen, wenn sie nicht offiziell abgenommen werden. Als KÜS-Partner im Kreis Heinsberg führen wir die gesetzlich vorgeschriebene Änderungsabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO durch. Wir sorgen dafür, dass Sie mit Ihren Modifikationen absolut legal, sicher und ohne Angst vor der nächsten Polizeikontrolle im Straßenverkehr unterwegs sind.
Was muss abgenommen werden?

Typische Änderungen im Überblick

Sobald Sie Teile an Ihrem Fahrzeug verändern, die Einfluss auf die Verkehrssicherheit oder das Abgasverhalten haben, ist eine Prüfung Pflicht.
Dazu gehören unter anderem:
Fahrwerk & Tieferlegung: Sportfahrwerke, Gewindefahrwerke oder Tieferlegungsfedern.
Rad-/Reifenkombinationen: Sonderräder (Alufelgen) und Spurverbreiterungen (Distanzscheiben) – besonders wenn sie in Kombination mit einem anderen Fahrwerk verbaut werden.
Auspuffanlagen: Sportabgasanlagen, Sportkat oder modifizierte Endschalldämpfer.
Leistungssteigerungen: Chiptuning, Boxen zur Leistungssteigerung oder Sportluftfilter.
Was Sie zum Termin mitbringen müssen

Wichtige Dokumente für
eine erfolgreiche Abnahme

Damit unsere Prüfingenieure die Änderung positiv bescheinigen können, müssen für die Bauteile gültige Prüfzeugnisse vorliegen. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen im Original zum Termin mit:

· Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
· Teilegutachten (TGA) oder
· Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) bzw. Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) oder
· EG-/ECE-Genehmigungen (falls vorhanden)
Nach der erfolgreichen Prüfung:
Sie erhalten von uns einen schriftlichen Änderungsnachweis. Dieser dient als Beleg für den ordnungsgemäßen Einbau und muss im Fahrzeug mitgeführt werden, bis die Änderung bei der Zulassungsstelle in die Fahr- zeugpapiere eingetragen wird.

Verschaffen Sie sich einen Überblick unserer Preise für Fahrzeugprüfung

Hier finden Sie unsere aktuellen Preise für alle amtlichen Fahrzeugprüfungen wie Hauptuntersuchungen (HU), Abgasuntersuchungen (AU) und Änderungsabnahmen. So behalten Sie stets den Überblick und können Ihren Besuch gut planen.

Häufig gestellte Fragen
zu Änderungsabnahmen

Wann reicht eine ABE aus und wann muss ich trotzdem zur Änderungsabnahme?

Eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) befreit Sie nur dann von der Pflicht einer Änderungsabnahme, wenn dies ausdrücklich im Text der ABE so vermerkt ist und Ihr Fahrzeug ansonsten komplett im Serienzustand ist. Steht in der ABE die Auflage „Eine Änderungsabnahme ist erforderlich“ oder haben Sie bereits andere Teile (z. B. ein anderes Fahrwerk zu neuen Felgen) verbaut, erlischt die Befreiung und eine Prüfung nach § 19 (3) StVZO ist zwingend notwendig.

Was ist eine „Einzelabnahme“ nach § 21 StVZO und macht das Büro Nebe das auch?

Eine Einzelabnahme nach § 21 StVZO wird dann fällig, wenn Sie Teile verbauen, für die kein passendes Teilegutachten oder keine ABE für Ihr spezifisches Fahrzeug existiert (z. B. bei Eigenbauten, Importteilen oder extremen Kombinationen wie Fahrwerk + Felgen + Spurplatten, die sich gegenseitig beeinflussen). Als KÜS-Prüfingenieure und Unterschriftsberechtigte des Technischen Dienstes sind wir im Rahmen der erweiterten Befugnisse vollumfänglich dazu berechtigt, auch solche komplexen Begutachtungen für Sie durchzuführen.

Darf ich nach dem Umbau sofort weiterfahren oder muss ich direkt zur Zulassungsstelle?

Sobald wir Ihnen den Änderungsnachweis ausgestellt haben, ist die Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeugs wieder wirksam. Im Gutachten steht genau vermerkt, ob Sie die Papiere „unverzüglich“ (also sofort) bei der Zulassungsstelle ändern lassen müssen oder ob es reicht, dies zu tun, wenn sich die Zulassungsstelle das nächste Mal mit Ihren Papieren befasst (z. B. bei einem Halterwechsel). Den Änderungsnachweis von uns müssen Sie bis dahin zwingend immer im Auto mitführen!

Was bedeutet „gegenseitige Beeinflussung“ von Tuning-Teilen?

Ein Teilegutachten (z. B. für Alufelgen) bezieht sich fast immer auf ein ansonsten serienmäßiges Fahrzeug. Wenn Sie nun gleichzeitig ein Sportfahrwerk verbauen, beeinflussen sich diese beiden Änderungen gegenseitig (z. B. Freigängigkeit der Räder im Radkasten). In diesem Fall verlieren die einfachen Gutachten ihre pauschale Gültigkeit. Wir prüfen solche Kombinationen im Rahmen einer erweiterten Begutachtung sehr genau, damit trotz der Mehrfachänderung alles sicher und legal bleibt.

Was passiert, wenn ich mit nicht eingetragenen Teilen erwischt werde?

Das Fahren mit Modifikationen ohne gültige Änderungsabnahme führt in der Regel zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des gesamten Fahrzeugs (§ 19 Abs. 2 StVZO). Bei einer Polizeikontrolle drohen empfindliche Bußgelder, Punkte in Flensburg und im schlimmsten Fall die direkte Stilllegung des Fahrzeugs vor Ort. Zudem kann die Kfz-Versicherung im Schadensfall Regressforderungen an Sie stellen. Ein rechtzeitiger Besuch bei uns spart Ihnen also viel Ärger und Geld.

Hilfreiches & externe Links

Ratgeber für
Tuning-Begeisterte

Möchten Sie sich vorab informieren, was bei Felgen, Spoilern und Co. rechtlich zu beachten ist? Nutzen Sie die offiziellen Infos unseres Partners KÜS.

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