Änderungsabnahmen
Änderungsabnahmen

Typische Änderungen im Überblick
Dazu gehören unter anderem:
Wichtige Dokumente für
eine erfolgreiche Abnahme
· Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
· Teilegutachten (TGA) oder
· Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) bzw. Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) oder
· EG-/ECE-Genehmigungen (falls vorhanden)
Sie erhalten von uns einen schriftlichen Änderungsnachweis. Dieser dient als Beleg für den ordnungsgemäßen Einbau und muss im Fahrzeug mitgeführt werden, bis die Änderung bei der Zulassungsstelle in die Fahr- zeugpapiere eingetragen wird.
Häufig gestellte Fragen
zu Änderungsabnahmen
Wann reicht eine ABE aus und wann muss ich trotzdem zur Änderungsabnahme?
Eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) befreit Sie nur dann von der Pflicht einer Änderungsabnahme, wenn dies ausdrücklich im Text der ABE so vermerkt ist und Ihr Fahrzeug ansonsten komplett im Serienzustand ist. Steht in der ABE die Auflage „Eine Änderungsabnahme ist erforderlich“ oder haben Sie bereits andere Teile (z. B. ein anderes Fahrwerk zu neuen Felgen) verbaut, erlischt die Befreiung und eine Prüfung nach § 19 (3) StVZO ist zwingend notwendig.
Was ist eine „Einzelabnahme“ nach § 21 StVZO und macht das Büro Nebe das auch?
Eine Einzelabnahme nach § 21 StVZO wird dann fällig, wenn Sie Teile verbauen, für die kein passendes Teilegutachten oder keine ABE für Ihr spezifisches Fahrzeug existiert (z. B. bei Eigenbauten, Importteilen oder extremen Kombinationen wie Fahrwerk + Felgen + Spurplatten, die sich gegenseitig beeinflussen). Als KÜS-Prüfingenieure und Unterschriftsberechtigte des Technischen Dienstes sind wir im Rahmen der erweiterten Befugnisse vollumfänglich dazu berechtigt, auch solche komplexen Begutachtungen für Sie durchzuführen.
Darf ich nach dem Umbau sofort weiterfahren oder muss ich direkt zur Zulassungsstelle?
Sobald wir Ihnen den Änderungsnachweis ausgestellt haben, ist die Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeugs wieder wirksam. Im Gutachten steht genau vermerkt, ob Sie die Papiere „unverzüglich“ (also sofort) bei der Zulassungsstelle ändern lassen müssen oder ob es reicht, dies zu tun, wenn sich die Zulassungsstelle das nächste Mal mit Ihren Papieren befasst (z. B. bei einem Halterwechsel). Den Änderungsnachweis von uns müssen Sie bis dahin zwingend immer im Auto mitführen!
Was bedeutet „gegenseitige Beeinflussung“ von Tuning-Teilen?
Ein Teilegutachten (z. B. für Alufelgen) bezieht sich fast immer auf ein ansonsten serienmäßiges Fahrzeug. Wenn Sie nun gleichzeitig ein Sportfahrwerk verbauen, beeinflussen sich diese beiden Änderungen gegenseitig (z. B. Freigängigkeit der Räder im Radkasten). In diesem Fall verlieren die einfachen Gutachten ihre pauschale Gültigkeit. Wir prüfen solche Kombinationen im Rahmen einer erweiterten Begutachtung sehr genau, damit trotz der Mehrfachänderung alles sicher und legal bleibt.
Was passiert, wenn ich mit nicht eingetragenen Teilen erwischt werde?
Das Fahren mit Modifikationen ohne gültige Änderungsabnahme führt in der Regel zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des gesamten Fahrzeugs (§ 19 Abs. 2 StVZO). Bei einer Polizeikontrolle drohen empfindliche Bußgelder, Punkte in Flensburg und im schlimmsten Fall die direkte Stilllegung des Fahrzeugs vor Ort. Zudem kann die Kfz-Versicherung im Schadensfall Regressforderungen an Sie stellen. Ein rechtzeitiger Besuch bei uns spart Ihnen also viel Ärger und Geld.



