UVV-Prüfung
UVV-Prüfung
– schnell, unkompliziert und absolut rechtssicher.

Das Leistungsspektrum
Minimale Standzeit
für Ihre Fahreuge
Terminabsprache: nach § 23 StVZO (H-Kennzeichen): Wir vereinbaren einen festen Termin, der optimal in Ihren Betriebsablauf passt.
Prüfung & Protokoll: Unsere Sachverständigen führen die Prüfung durch und erstellen das gesetzlich geforderte, lückenlose Prüfprotokoll für Ihre Dokumentation.
Prüfplakette: nach § 23 StVZO (H-Kennzeichen): Nach erfolgreicher Prüfung erhält das Fahrzeug die offizielle UVV-Plakette – Ihr sichtbarer Nachweis bei Kontrollen.
Häufig gestellte Fragen
zur UVV-Prüfung
Was passiert, wenn ich die jährliche UVV-Prüfung versäume?
Das Versäumen der UVV-Prüfung ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Ordnungswidrigkeit. Bei Kontrollen durch die Berufsgenossenschaft oder die Gewerbeaufsicht drohen empfindliche Bußgelder. Noch gravierender sind die Folgen bei einem Arbeitsunfall: Wurde die UVV-Prüfung vernachlässigt, kann die Berufsgenossenschaft die Regulierungsleistungen verweigern, und auf den Unternehmer oder Fuhrparkleiter können persönliche Haftungsansprüche zukommen.
Reicht eine normale Hauptuntersuchung (HU) als UVV-Prüfung aus?
Nein, das ist ein häufiger Irrtum. Die Hauptuntersuchung (HU) prüft die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs nach der StVZO. Die UVV-Prüfung nach DGUV Vorschrift 70 prüft hingegen die Arbeitssicherheit (z. B. Vorhandensein von Warnwesten, Zustand der Ladungssicherung, Funktion von Sonderaufbauten). Die HU ersetzt die UVV-Prüfung daher niemals. Unser Tipp: Kombinieren Sie einfach die HU und die UVV-Prüfung bei uns an einem Termin, um Zeit und Wege zu sparen!
Wer darf die UVV-Prüfung durchführen und dokumentieren?
Die Prüfung darf ausschließlich von sachkundigen Personen bzw. Kfz-Sachverständigen durchgeführt werden, die die entsprechende Ausbildung und Prüferfahrung besitzen. Das Ingenieurbüro Nebe garantiert Ihnen als KÜS-Partner eine absolut rechtssichere Durchführung und rechtssichere Dokumentation, die vor jeder Berufsgenossenschaft standhält.
Gilt die UVV-Pflicht auch für selbstständige Einzelunternehmer oder reine Pool-Fahrzeuge?
Ja, sobald das Fahrzeug als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht wird und gewerblich genutzt wird, greift die DGUV Vorschrift 70. Die einzige Ausnahme: Nutzt ein selbstständiger Einzelunternehmer das Fahrzeug nachweislich absolut alleine und fährt niemand sonst (keine Mitarbeiter, keine Aushilfen) damit, entfällt die Pflicht. Sobald jedoch auch nur ein Mitarbeiter Zugriff auf das Fahrzeug hat (z. B. bei Pool-Fahrzeugen), ist die jährliche Prüfung zwingend vorgeschrieben.
Müssen auch geleaste Fahrzeuge zur UVV-Prüfung?
Ja, unbedingt. Wer Halter des Fahrzeugs ist, trägt die Verantwortung für den arbeitssicheren Zustand. Da beim Leasing die Halterpflichten auf Ihr Unternehmen als Leasingnehmer übertragen werden, sind Sie vollumfänglich für die Einhaltung der UVV-Fristen verantwortlich. Viele Leasinggesellschaften fordern den Nachweis der UVV-Prüfung sogar explizit bei der Fahrzeugrückgabe ein.



