Prüfung

UVV-Prüfung

Rechtssichere UVV-Prüfung für Ihren Fuhrpark – wir prüfen Ihre gewerblichen Fahrzeuge und Anbauten effizient, zuverlässig und BG-konform.
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UVV-Prüfung

Gewerblich genutzte Fahrzeuge sind keine reinen Fortbewegungsmittel, sondern Arbeitsmittel. Daher unterliegen sie den strengen Vorschriften der Berufsgenossenschaften (DGUV Vorschrift 70, ehemals BGV D3). Als Unternehmer oder Fuhrparkleiter sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihre gewerblichen Fahrzeuge mindestens einmal jährlich durch einen Sachverständigen auf einen arbeitssicheren Zustand prüfen zu lassen. Das Ingenieurbüro Nebe übernimmt diese Prüfung für Sie
– schnell, unkompliziert und absolut rechtssicher.
Was wir prüfen

Das Leistungsspektrum

Unser geschultes Team prüft Ihre gewerblichen Fahrzeuge auf Herz und Nieren. Die Prüfung umfasst neben dem Fahrzeug selbst auch alle sicherheitsrelevanten Auf- und Anbauten:
Personenkraftwagen (Pkw) & Transporter: Prüfung von Sitzen, Gurten, Ladungssicherungseinrichtungen (Trennnetze, Verzurrösen) und der allgemeinen Betriebssicherheit.
Lkw & Nutzfahrzeuge: Umfassende Kontrolle nach den berufsgenossenschaftlichen Richtlinien.
Spezialanbauten & Ladehilfen: Fachgerechte Prüfung von Ladekranen, Ladebordwänden, Hubladebühnen und Seilwinden nach den entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften.
Der Ablauf

Minimale Standzeit
für Ihre Fahreuge

Wir wissen, dass jedes stehende Fahrzeug in Ihrem Betrieb Geld kostet. Deshalb gestalten wir die UVV-Prüfung so effizient wie möglich:

Terminabsprache: nach § 23 StVZO (H-Kennzeichen): Wir vereinbaren einen festen Termin, der optimal in Ihren Betriebsablauf passt.

Prüfung & Protokoll: Unsere Sachverständigen führen die Prüfung durch und erstellen das gesetzlich geforderte, lückenlose Prüfprotokoll für Ihre Dokumentation.

Prüfplakette: nach § 23 StVZO (H-Kennzeichen): Nach erfolgreicher Prüfung erhält das Fahrzeug die offizielle UVV-Plakette – Ihr sichtbarer Nachweis bei Kontrollen.
Schneller Prüfablauf

Das gehört zur
UVV- Prüfung bereitgelegt:

Damit unsere Sachverständigen die Prüfung ohne Verzögerung durchführen können, legen Sie oder Ihre Mitarbeiter bitte folgende Dinge im Fahrzeug bereit:

Das Prüfbuch: Falls vorhanden, das Prüfbuch für Sonderaufbauten (z. B. Ladekräne oder Hubladebühnen).

Die Ladungssicherung: Zur Prüfung der Anschlagpunkte müssen vorhandene Spanngurte, Netze oder Antirutschmatten im Fahrzeug liegen.

Die Sicherheitsausstattung: Warnweste, Warndreieck und ein gültiger, ungeöffneter Verbandskasten (wichtig für die Arbeitssicherheit!).

Vereinbaren Sie Ihren Termin

Schnell, unkompliziert und ohne Wartezeit: Nutzen Sie unser Online-Buchungstool, um Ihren passenden Termin für diese Leistung im Ingenieurbüro Nebe direkt auszuwählen und zu reservieren.

Häufig gestellte Fragen
zur UVV-Prüfung

Was passiert, wenn ich die jährliche UVV-Prüfung versäume?

Das Versäumen der UVV-Prüfung ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Ordnungswidrigkeit. Bei Kontrollen durch die Berufsgenossenschaft oder die Gewerbeaufsicht drohen empfindliche Bußgelder. Noch gravierender sind die Folgen bei einem Arbeitsunfall: Wurde die UVV-Prüfung vernachlässigt, kann die Berufsgenossenschaft die Regulierungsleistungen verweigern, und auf den Unternehmer oder Fuhrparkleiter können persönliche Haftungsansprüche zukommen.

Reicht eine normale Hauptuntersuchung (HU) als UVV-Prüfung aus?

Nein, das ist ein häufiger Irrtum. Die Hauptuntersuchung (HU) prüft die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs nach der StVZO. Die UVV-Prüfung nach DGUV Vorschrift 70 prüft hingegen die Arbeitssicherheit (z. B. Vorhandensein von Warnwesten, Zustand der Ladungssicherung, Funktion von Sonderaufbauten). Die HU ersetzt die UVV-Prüfung daher niemals. Unser Tipp: Kombinieren Sie einfach die HU und die UVV-Prüfung bei uns an einem Termin, um Zeit und Wege zu sparen!

Wer darf die UVV-Prüfung durchführen und dokumentieren?

Die Prüfung darf ausschließlich von sachkundigen Personen bzw. Kfz-Sachverständigen durchgeführt werden, die die entsprechende Ausbildung und Prüferfahrung besitzen. Das Ingenieurbüro Nebe garantiert Ihnen als KÜS-Partner eine absolut rechtssichere Durchführung und rechtssichere Dokumentation, die vor jeder Berufsgenossenschaft standhält.

Gilt die UVV-Pflicht auch für selbstständige Einzelunternehmer oder reine Pool-Fahrzeuge?

Ja, sobald das Fahrzeug als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht wird und gewerblich genutzt wird, greift die DGUV Vorschrift 70. Die einzige Ausnahme: Nutzt ein selbstständiger Einzelunternehmer das Fahrzeug nachweislich absolut alleine und fährt niemand sonst (keine Mitarbeiter, keine Aushilfen) damit, entfällt die Pflicht. Sobald jedoch auch nur ein Mitarbeiter Zugriff auf das Fahrzeug hat (z. B. bei Pool-Fahrzeugen), ist die jährliche Prüfung zwingend vorgeschrieben.

Müssen auch geleaste Fahrzeuge zur UVV-Prüfung?

Ja, unbedingt. Wer Halter des Fahrzeugs ist, trägt die Verantwortung für den arbeitssicheren Zustand. Da beim Leasing die Halterpflichten auf Ihr Unternehmen als Leasingnehmer übertragen werden, sind Sie vollumfänglich für die Einhaltung der UVV-Fristen verantwortlich. Viele Leasinggesellschaften fordern den Nachweis der UVV-Prüfung sogar explizit bei der Fahrzeugrückgabe ein.