Unfallgutachten
Unfallgutachten
DER UNFALLGEGNER HAT SCHULD?
Sind Sie unverschuldet in einen Unfall geraten, muss die gegnerische Versicherung den Schaden komplett ersetzen. Gut für Sie: Sie haben das gesetzliche Recht, einen freien, unabhängigen Gutachter wie uns zu wählen. Die Kosten für unser Gutachten müssen von der gegnerischen Versicherung getragen werden – für Sie entstehen keine Kosten.
KASKOSCHADEN (SELBSTVERSCHULDET)
SIE HABEN DEN SCHADEN SELBST VERURSACHT?
In diesem Fall regulieren Sie den Schaden über Ihre eigene Kaskoversicherung. Hier greifen die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags (oft hat die Versicherung das Recht, den Gutachter selbst zu bestimmen). Wichtig: Bitte halten Sie vor der Beauftragung an uns unbedingt Rücksprache mit Ihrer Kaskoversicherung.

Gutachten oder Kostenvoranschlag?
Häufig gestellte Fragen
zum Unfallgutachten
Darf die gegnerische Versicherung mir einen eigenen Gutachter schicken?
Ja, das versuchen Versicherungen sehr häufig, um den Schaden kleinzurechnen (sogenanntes Schadenmanagement). Sie sind jedoch gesetzlich nicht verpflichtet, den Gutachter der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren. Als Geschädigter haben Sie das freie Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihres Vertrauens zu beauftragen.
Wer bezahlt den Kfz-Sachverständigen nach einem Unfall?
Bei einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) trägt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für den unabhängigen Gutachter komplett. Sie müssen nicht in Vorkasse treten. Bei einem selbstverschuldeten Unfall (Kaskoschaden) zahlt Ihre Versicherung den Gutachter nur, wenn diese der Beauftragung vorab ausdrücklich zugestimmt hat.
Was passiert, wenn mein Fahrzeug ein wirtschaftlicher Totalschaden ist?
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die kalkulierten Reparaturkosten höher sind als der Wert des Autos vor dem Unfall (Wiederbeschaffungswert). In unserem Gutachten ermitteln wir exakt diesen Wiederbeschaffungswert sowie den verbleibenden Restwert des Wracks. Die Versicherung zahlt Ihnen dann die Differenz aus, damit Sie sich ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug kaufen können.
Wie schnell erhalte ich das fertige Unfallgutachten?
Nach der Fahrzeugbesichtigung (bei uns an der Prüfstelle, bei Ihnen zu Hause oder in Ihrer Werkstatt) erstellen wir das Gutachten in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden. Wir leiten es auf Wunsch direkt an Sie, Ihren Rechtsanwalt oder direkt an die regulierende Versicherung weiter, um das Verfahren maximal zu beschleunigen.
Was ist der Unterschied zwischen dem Gutachten eines Sachverständigen und dem Kostenvoranschlag einer Werkstatt?
Ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt ist lediglich eine unverbindliche Preiskalkulation für die Reparatur. Ein echtes Kfz-Gutachten hingegen ist ein rechtssicheres Dokument, das vor Gericht und Versicherungen uneingeschränkt Bestand hat. Nur das Gutachten weist zusätzlich den exakten Wertverlust (Wertminderung) Ihres Autos, den Nutzungsausfall (wichtig für einen Mietwagen) sowie eventuelle unfallbedingte Altschäden nach. Mit einem bloßen Kostenvoranschlag verschenken Sie im Haftpflichtfall fast immer bares Geld.
Kann der Gutachter auch zu mir nach Hause oder in meine Werkstatt kommen?
Ja, absolut. Wenn Ihr Fahrzeug nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit oder nicht mehr verkehrssicher ist, kommen wir für die Schadensaufnahme direkt zu Ihnen nach Hause, an den Unfallort oder in Ihre Wunschwerkstatt im gesamten Kreis Heinsberg und Umgebung. Dieser Vor-Ort-Service ist bei einem Haftpflichtschaden für Sie komplett kostenfrei.



