Oldtimergutachten
Oldtimergutachten
Damit wir für Ihr Fahrzeug ein positives Oldtimer-Gutachten ausstellen können, müssen gesetzlich folgende Grundvoraussetzungen erfüllt sein:
Das Alter: Die Erstzulassung des Fahrzeugs muss mindestens 30 Jahre zurückliegen.
Der Zustand: Das Fahrzeug muss sich in einem guten, erhaltungswürdigen Zustand befinden. Altersbedingte Spuren und Patina sind erlaubt, grobe Mängel oder Durchrostungen nicht.
Die Originalität: Alle Hauptbaugruppen müssen weitestgehend dem Originalzustand entsprechen. Zeitgenössisches Tuning (das in den ersten 10 Jahren nach Erstzulassung möglich war oder werksseitig angeboten wurde) ist in der Regel zulässig.

H-Zulassung oder Wertgutachten?
– wir bieten beides!
Häufig gestellte Fragen
zum Oldtimergutachten
Darf mein Oldtimer nachlackiert sein oder Tuning-Teile besitzen?
Ja, aber im Rahmen. Eine fachgerechte Neulackierung im Originalfarbton (oder einem Farbton aus der Epoche des Fahrzeugs) ist absolut kein Problem. Beim Tuning gilt die Regel des „zeitgenössischen Umbaus“: Änderungen, die nachweislich in den ersten 10 Jahren nach der Erstzulassung des Modells durchgeführt wurden oder hätten durchgeführt werden können, stehen dem H-Kennzeichen nicht im Weg.
Muss ich mit einem H-Kennzeichen weiterhin zur normalen HU/AU?
Ja. Auch Oldtimer müssen im regulären 24-Monats-Rhythmus zur Haupt- und Abgasuntersuchung vorgeführt werden. Die Kriterien für die Verkehrssicherheit sind dabei identisch mit denen moderner Fahrzeuge – wir berücksichtigen bei der Prüfung jedoch selbstverständlich die technischen Standards des jeweiligen Baujahres.
Welche Dokumente muss ich zum Oldtimer-Termin mitbringen?
Bringen Sie bitte die Zulassungsbescheinigung Teil I & II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) mit. Sollten Sie historische Dokumente, alte Prospekte, Restaurationsbelege oder Nachweise über zeitgenössisches Tuning besitzen, bringen Sie diese gerne mit – sie erleichtern unseren Prüfingenieuren die historische Bewertung enorm.
Lohnt sich das H-Kennzeichen für jedes über 30 Jahre alte Fahrzeug?
Nicht pauschal. Die Kfz-Steuer für Oldtimer beträgt pauschal rund 191 Euro im Jahr. Bei hubraumstarken Diesel- oder Benzinmotoren sparen Sie damit bares Geld. Bei sehr kleinen, modernen Motoren (z. B. Kleinwagen aus den 90er-Jahren) kann die reguläre, hubraumbasierte Steuer jedoch günstiger sein. Zudem ist die H-Zulassung an einen guten Zustand gebunden – die Anschaffung kann sich steuerlich also lohnen, muss es aber nicht für jeden Kleinwagen. Wir beraten Sie dazu gerne vorab!
Gibt es eine Mindest-Zustandsnote für das H-Kennzeichen?
Ja, laut den offiziellen Richtlinien muss sich das Fahrzeug in einem „guten Erhaltungszustand“ befinden. Das entspricht in der klassischen Oldtimer-Benotung mindestens der Zustandskote 3 („Gebrauchter Zustand, normale Spuren der Jahre, aber ohne sofortigen Reparaturbedarf und absolut verkehrssicher“). Fahrzeuge im Zustand 4 (stark verschlissen) oder 5 (restaurierungsbedürftig) erhalten kein H-Gutachten.



