HU / AU
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Den Monat und das Jahr Ihrer nächsten Fälligkeit erkennen Sie ganz einfach an der runden HU-Plakette auf Ihrem hinteren Kennzeichen: Die Zahl im Mittelkreis zeigt das Jahr, die Zahl, die genau nach oben zeigt, den fälligen Monat. Zudem ist der Termin in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vermerkt.

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IMMER AUF DEM NEUESTEN STAND:
Sicherheitsprüfung
- Lkw und Zugmaschinen: Ab einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen.
- Anhänger: Ab einem zulässigen Gesamtgewicht von über
10 Tonnen. - Busse: Kraftomnibusse sowie Fahrzeuge mit mehr als
8 Fahrgastplätzen.
- Lenkanlage
- Fahrwerk / Verbindungseinrichtungen
- Räder / Bereifung
- Bremsanlage
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Häufig gestellte Fragen
zur HU/AU
Wie lange darf ich die HU überziehen und was sind die Folgen?
Gesetzlich gibt es keine Toleranzfrist – die Prüfung ist in dem auf der Plakette angegebenen Monat fällig. Wenn Sie die HU um mehr als zwei Monate überziehen, sind wir gesetzlich verpflichtet, eine „ergänzende Untersuchung“ (vertiefte Prüfung) durchzuführen. Das erhöht die Prüfgebühr um 20 %. Zudem drohen bei einer Polizeikontrolle bereits ab dem dritten Monat Verwarnungsgelder und ab dem achten Monat ein Punkt in Flensburg.
Welche Unterlagen und Dokumente muss ich zum HU/AU-Termin mitbringen?
Für eine reibungslose Prüfung benötigen wir von Ihnen im Original:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (den regulären Fahrzeugschein).
- Prüfzeugnisse oder ABEs (Allgemeine Betriebserlaubnisse): Falls an Ihrem Fahrzeug nachträgliche Änderungen vorgenommen wurden (z. B. andere Felgen, Sportfahrwerk, Scheibentönung oder eine Anhängerkupplung), die nicht im Fahrzeugschein eingetragen sind.
- Bei einer Nachprüfung: Bringen Sie bitte unbedingt den Untersuchungsbericht der vorherigen (nicht bestandenen) Hauptuntersuchung mit.
Tipp für die Praxis: Denken Sie auch daran, dass Warndreieck, Verbandskasten (Haltbarkeitsdatum prüfen!) und die Warnweste im Auto griffbereit sein müssen.
Mein Fahrzeug hat erhebliche Mängel – wie läuft die Nachprüfung ab?
Sollten wir bei der Untersuchung Mängel feststellen, durch die Ihr Fahrzeug die Plakette nicht sofort erhält, bekommen Sie von uns einen detaillierten Untersuchungsbericht. Sie haben dann gesetzlich genau einen Monat Zeit, die Mängel (z. B. in einer Werkstatt) beheben zu lassen und das Fahrzeug wieder bei uns vorzuführen. Verstreicht dieser Monat, läuft die Frist ab und es muss eine komplett neue, kostenpflichtige Hauptuntersuchung durchgeführt werden.
Gilt die KÜS-Plakette genauso viel wie die vom TÜV?
Ja, absolut. In Deutschland gibt es rechtlich keine „TÜV-Plakette“, sondern nur die amtliche Prüfplakette nach § 29 StVZO. Alle anerkannten Überwachungsorganisationen (wie KÜS, TÜV, DEKRA oder GTÜ) prüfen nach exakt denselben gesetzlichen Vorschriften. Die Plakette, die Sie von uns erhalten, ist behördlich und bundesweit zu 100 % identisch und voll anerkannt.
Muss ich für die Hauptuntersuchung einen Termin vereinbaren?
Um Wartezeiten für Sie so kurz wie möglich zu halten, empfehlen wir Ihnen eine vorherige Terminvereinbarung online oder per Telefon. Wer es flexibel mag, kann innerhalb unserer Öffnungszeiten aber auch gerne spontan vorbeikommen – bringen Sie dann bitte einfach ein wenig Wartezeit mit, wir kümmern uns so schnell wie möglich um Ihr Fahrzeug.
Wann müssen Neuwagen, Anhänger oder Wohnmobile zur Untersuchung?
Das hängt ganz von der Fahrzeugart ab. Ein fabrikneuer Pkw muss das erste Mal nach 36 Monaten (3 Jahren) zur HU, danach alle 24 Monate (2 Jahre). Für Motorräder, leichte Anhänger und Wohnmobile (bis 3,5 t) gilt generell von Beginn an der 24-Monats-Turnus. Schwere Nutzfahrzeuge, Taxis oder Mietwagen müssen aufgrund der hohen Beanspruchung sogar alle 12 Monate vorgeführt werden.
Kann ich bei Ihnen auch eine Feinstaubplakette (Umweltplakette) erhalten?
Ja, selbstverständlich. Wenn Sie für eine Umweltzone eine grüne Plakette benötigen – zum Beispiel nach einem Halterwechsel oder dem Austausch der Windschutzscheibe –, stellen wir Ihnen diese gerne direkt vor Ort aus. Bringen Sie dazu einfach Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit. Wir prüfen kurz die Emissionsschlüsselnummer Ihres Fahrzeugs und händigen Ihnen die passende Plakette direkt aus.














