Gutachten

Fahrradgutachten

Professionelle Fahrrad- und E-Bike-Gutachten im Kreis Heinsberg – wir sichern Ihre Ansprüche nach einem Unfall mit dem Zweirad.
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Fahrradgutachten

Die Zeiten einfacher Fahrräder sind vorbei. Moderne E-Bikes, Pedelecs, Lastenräder und hochwertige Rennräder oder Mountainbikes sind hochentwickelte, technische Meisterwerke – und haben ihren Preis.

Entsprechend hoch ist der finanzielle Schaden nach einem Verkehrsunfall oder einem Sturz. Das Sachverständigenbüro Nebe besitzt das nötige Expertenwissen, um Fahrräder aller Art unabhängig, präzise und individuell zu begutachten. Wir sorgen dafür, dass Sie im Schadensfall den Ersatz erhalten, der Ihnen zusteht.
WARUM DER BLICK VOM LAIEN NICHT REICHT
Nach einem Unfall sieht das Fahrrad auf den ersten Blick oft noch „ganz okay“ aus. Doch die größte Gefahr ist unsichtbar:

Mikrorisse im Rahmen: Besonders bei Rahmen aus Carbon oder Aluminium können durch die Unfallenergie Haarrisse entstehen, die zum plötzlichen Bruch des Rahmens während der Fahrt führen können.

Beschädigte Elektronik: Bei E-Bikes können Akku, Motor oder die empfindliche Sensorik Mikroschäden davontragen, die erst Wochen später zu einem Totalausfall oder Sicherheitsrisiko führen.

Sicherheit geht vor: Verlassen Sie sich nicht auf eine bloße Schätzung. Unsere Sachverständigen prüfen Rahmengeometrie, Komponenten und Antriebskomponenten digital und präzise.
Was wir prüfen

Das Leistungsspektrum

Wir begutachten jedes Rad unkompliziert und unabhängig:
E-Bikes & Pedelecs: Elektronik-Check, Akku-Bewertung und Prüfung der Antriebskomponenten.
Lastenräder (Cargo-Bikes): Prüfung der Rahmensteifigkeit, Lenkgestänge und Transportaufbauten.
High-End-Sporträder: Präzise Begutachtung von Carbon- und Leichtbaurahmen (Rennrad, Gravel, MTB).
Schaden- und Wertgutachten: Ermittlung von Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert und einer eventuellen Wertminderung nach einem Unfall für die gegnerische Versicherung.

Häufig gestellte Fragen
zum Fahrradgutachten

Wer bezahlt das Fahrradgutachten nach einem Unfall?

Wenn Sie unverschuldet mit dem Fahrrad oder E-Bike in einen Unfall verwickelt wurden (Haftpflichtschaden), stehen Ihnen genau dieselben Rechte zu wie einem Autofahrer. Das bedeutet: Die Versicherung des Unfallverursachers muss die Kosten für unseren Kfz-/Zweirad-Sachverständigen in vollem Umfang übernehmen. Für Sie ist der Service dann komplett kostenfrei.

Warum reicht ein Kostenvoranschlag einer Fahrradwerkstatt meist nicht aus?

Eine normale Fahrradwerkstatt ermittelt nur die reinen Reparaturkosten. Ein qualifiziertes Gutachten von uns geht viel weiter: Wir ermitteln zusätzlich den Wiederbeschaffungswert vor dem Unfall, den Restwert danach und – extrem wichtig – die technische Wertminderung. Zudem hat ein Gutachten vor Gericht eine deutlich höhere Beweiskraft als ein einfacher Werkstatt-Zettel, den Versicherungen gerne herunterkürzen.

Werden auch beschädigte Zubehörteile wie Helm oder Packtaschen berücksichtigt?

Ja, absolut. Ein Fahrradunfall betrifft meistens nicht nur das Rad selbst. Im Rahmen unserer Schadensaufnahme dokumentieren wir alle unfallbedingten Schäden. Dazu gehören Fahrradhelme (die nach einem Aufprall aus Sicherheitsgründen immer getauscht werden müssen), Fahrradbekleidung, Packtaschen, Fahrradcomputer oder Navigationsgeräte.

Prüfen Sie das Fahrrad bei Ihnen in der Werkstatt oder kommen Sie auch zu mir vor Ort?

Da ein verunfalltes Fahrrad oft nicht mehr fahrbereit ist oder der Besitzer nach dem Unfall leichte Verletzungen hat, bieten wir Ihnen unseren flexiblen Vor-Ort-Service im gesamten Kreis Heinsberg an. Wir kommen zu Ihnen nach Hause oder in die Werkstatt Ihres Vertrauens, um das Rad zu begutachten.

Mein verunfalltes E-Bike ist ein geleastes JobRad / Dienstrad – was muss ich beachten?

Bei geleasten Fahrrädern sind Sie nicht der Eigentümer, sondern der Nutzer. Nach einem Unfall müssen Sie den Schaden zwingend der Leasinggesellschaft und deren Versicherung melden. Ein professionelles Gutachten von uns ist hierbei der sicherste Weg, da die Leasinggesellschaften für die Schadensabwicklung eine lückenlose, sachverständige Dokumentation verlangen. Wir formulieren das Gutachten so, dass es direkt bei Ihrer Leasingvereinbarung eingereicht werden kann.

Wie wird der Zustand und Wert des E-Bike-Akkus im Gutachten berücksichtigt?

Der Akku ist das teuerste Einzelteil eines E-Bikes. Selbst wenn er äußerlich unbeschädigt wirkt, können durch die Erschütterung eines Aufpralls interne Schäden an den Lithium-Ionen-Zellen entstehen (Brand- oder Kurzschlussgefahr). Wir beziehen den Akku und das dazugehörige Protokoll genau in unsere Bewertung ein. Besteht auch nur der geringste Verdacht auf eine thermische oder mechanische Beschädigung, bewerten wir den Akku aus Sicherheitsgründen als Totalschaden, damit Ihnen die Versicherung einen neuen Akku ersetzt.

Infobox

Richtig handeln nach
dem Fahrradunfall

Im Gegensatz zum Auto gibt es beim Fahrrad keine standardisierten Werkstatt-Kostenvoranschläge, die jede Versicherung klaglos akzeptiert. Sichern Sie sich deshalb direkt ab:

Unfallstelle dokumentieren: Machen Sie Fotos vom Unfallort und den beteiligten Fahrzeugen.

Schäden fotografieren: Filmen oder fotografieren Sie Kratzer, verbogene Teile und die Kleidung/Ausrüstung (Helm!).

Teile nicht voreilig tauschen: Belassen Sie das Rad im Unfallzustand, bis wir den Schaden für das Gutachten lückenlos dokumentiert haben.

Vereinbaren Sie Ihren Termin

Schnell, unkompliziert und ohne Wartezeit: Nutzen Sie unser Online-Buchungstool, um Ihren passenden Termin für diese Leistung im Ingenieurbüro Nebe direkt auszuwählen und zu reservieren.